Ehegattenschaukel – das beste Steuersparmodell?
Wer in Deutschland Immobilien besitzt, sollte ein steuerliches Schlupfloch kennen, das so unscheinbar wie genial ist: die Ehegattenschaukel.
Sie ist legal. Sie ist langweilig. Und sie ist brillant.
Die Ehegattenschaukel erlaubt es Ehepartnern, eine Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei untereinander zu verkaufen – ohne Grunderwerbsteuer. Das Besondere: Die Abschreibung wird auf Basis des neuen Kaufpreises komplett neu gestartet.
Ein Beispiel: Ehepartner A kauft eine Immobilie für 400.000 €, davon 320.000 € Gebäudewert. Nach 10 Jahren verkauft er an Ehepartner B für 700.000 €. Der neue Gebäudewert beträgt nun 560.000 €. Statt wie bisher 6.400 € pro Jahr können jetzt 11.200 € jährlich abgeschrieben werden. Das ergibt über die Jahre zigtausende Euro mehr Steuervorteil.
Ziel ist es, die Kosten auf dem Papier zu erhöhen, während die Mieteinnahmen gleichbleiben. Den Unterschied übernimmt das Finanzamt.
Erstkauf (Ehepartner A): 400.000 € → 320.000 € Gebäudewert
Verkauf (Ehepartner B): 700.000 € → 560.000 € Gebäudewert
Abschreibung
Zinsabzug
Ein Darlehen über 700.000 € mit 3,2 % Zinsen verursacht 22.400 € jährlich – ebenfalls steuerlich absetzbar.
Die Ehegattenschaukel ist kein Tanz – aber ein steuerlicher Ritterschlag für clevere Immobilienbesitzer. Wer dieses Modell nutzt, profitiert von neuen Abschreibungen, Zinsabzug und spart ganz nebenbei die Grunderwerbsteuer. Ehegattenschaukel: So nutzen Immobilieninvestoren das beste Steuersparmodell.
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