Investieren in Denkmal­geschützte Immobilien : Denkmal-AfA

Investieren in Denkmalgeschützte Immobilien bietet eine seltene Gelegenheit: Sie kombinieren architektonisches Erbe mit lukrativen steuerlichen Vorteilen. Die sogenannte Denkmal-AfA ermöglicht es, Sanierungskosten über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben – und das deutlich großzügiger als bei normalen Immobilien. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese steuerliche Sonderregelung strategisch nutzen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Was ist Denkmal-AfA und wie funktioniert sie?

Für offiziell gelistete Denkmäler gibt es spezielle Abschreibungen:

  • Eigennutzer:
    • Bis zu 90 % Sanierungskosten
    • 10 Jahre lang 9 % p.a. 
  • Kapitalanleger:
    • 100 % Abschreibung: 8 Jahre × 9 %, 4 Jahre × 7 % 

Zudem können Anleger die Anschaffungskosten linear abschreiben (2 %–2,5 %)  .

Wer profitiert am meisten?

  1. Kapitalanleger: Höchste Steuerersparnis durch Kombination verschiedener Abschreibungen.
  2. Eigennutzer: Große Ersparnis durch 90 % Denkmal-AfA auf Sanierungskosten.

Vorteile & Voraussetzungen

  • Steuerliche Planung: Hohe Abschreibung kann Verluste erzeugen und Steuern senken  .
  • Wertsteigerung: Historische Gebäude gewinnen langfristig an Wert  .
  • Kulturerhalt: Investor trägt Denkmalschutz-Kosten  .
  • Voraussetzungen: Offizielle Denkmalliste, Sanierungsplan, Genehmigungen, Behördliche Bescheinigung erforderlich  .
  • Komplexität: Hohe Kosten, bürokratischer Aufwand – genaue Wirtschaftlichkeitsanalyse ist entscheidend  .

Beispielrechnung Denkmal-AfA

  • 200.000 € Sanierungskosten:
    • Jahre 1–8: 18.000 €/Jahr (9 %)
    • Jahre 9–12: 14.000 €/Jahr (7 %)
    • Gesamt: 200.000 € über 12 Jahre 
  • Plus lineare AfA für angeschaffte Immobilie – z. B. 10.000 €/Jahr bei 400.000 € Kaufpreis.

Fazit

  • Denkmal-AfA ist eines der attraktivsten legalen Steuer-Modelle in Deutschland  .
  • Eigennutzer: 90 % Sanierungskosten über 10 Jahre.
  • Vermieter: 100 % Sanierungskosten + lineare AfA.
  • Voraussetzungen: Listung, Genehmigung, Bescheinigung.
  • Empfehlung: Wirtschaftlichkeitsberechnung vor Kauf durchführen  .

Schlusswort

Investieren in Denkmalgeschützte Immobilien ist nicht nur ein Statement für Kulturerhalt, sondern auch eine kluge Steuerstrategie. Dank der Denkmal-AfA lassen sich Sanierungskosten in kurzer Zeit steuerlich optimal nutzen – ob als Eigennutzer oder Vermieter. Der finanzielle Vorteil ist erheblich, doch ohne eine präzise Planung und behördliche Genehmigungen bleibt er unerreichbar.

Wenn Sie tiefer in das Thema einsteigen möchten, besuchen Sie unseren Immojourney Blog für weiterführende Einblicke rund um steueroptimierte Immobilieninvestitionen.

Zudem liefert der Ratgeber der VLH zur Abschreibung bei Denkmalschutz einen fundierten Überblick über rechtliche Grundlagen und steuerliche Hebel.

Kurz gesagt: Investieren in Denkmalgeschützte Immobilien zahlt sich aus – kulturell wie finanziell.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *