Kaufvertrag clever gestalten – Zwei essentielle Klauseln
„Jetzt fehlt nur noch der Kaufvertrag.” Ein Satz, der so harmlos klingt, aber finanziell über Wohl oder Wehe deiner Immobilieninvestition entscheiden kann. Denn während die meisten beim Vertragsabschluss nur noch ans Unterschreiben denken, liegt gerade hier eine der besten Gelegenheiten, bares Geld zu sparen – ganz legal und mit voller Rückendeckung vom Steuerberater.
Wer seinen Kaufvertrag clever gestaltet, sichert sich Steuervorteile, Abschreibungspotenziale und spart Grunderwerbsteuer. Zwei kleine Ergänzungen im Vertragstext – große Wirkung für deine Bilanz. Hier erfährst du, welche das sind, warum du sie unbedingt nutzen solltest und wie du sie sauber im Notarvertrag unterbringst.
Küche & Möbel mit Wert ausweisen
Ist eine Einbauküche oder Möbel mit dabei, immer mit Wert im Vertrag aufführen – z. B. „Küche im Wert von 10 000 € im Kaufpreis enthalten.“
Warum?
- Spart dir 5 % Grunderwerbsteuer auf diesen Anteil.
- Du kannst die Küche mit 10 % pro Jahr abschreiben.
Macht immer – spart Hunderte Euro.
Kaufpreis aufteilen – Mehr Abschreibung nutzen
Kaufpreis = Gebäude + Grundstück.
- Grundstück = keine Abschreibung.
- Gebäude = ca. 2 % AfA pro Jahr.
Ziel: Gebäudeanteil so hoch wie möglich halten.
Beispiel: 90 % Gebäude / 10 % Grundstück, vor allem in Regionen mit moderatem Bodenwert.
Das ist keine Garantie, stärkt aber deine Position beim Finanzamt deutlich.
Beispielrechnung
- Kaufpreis: 300 000 €
- Küche: 10 000 € → Steuerersparnis 500 €
- Gebäude: 270 000 € → 2 % AfA = 5 400 €/Jahr
- Grundstück: 30 000 € → keine AfA
Fazit
Wenn du deinen Kaufvertrag optimieren willst, sparst du Grunderwerbsteuer, holst mehr Abschreibung und gewinnst finanzielle Flexibilität – für Miete, Renovierung oder dein nächstes Investment. Kaufvertrag optimieren ist dein smarter Hebel.
Für individuelle Strategie und Unterstützung wirf einen Blick auf unser Coaching-Programm bei Immojourney.